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Ich möchte meine Rufnummer(n) portieren, habe aber meinen Anschluss bereits gekündigt. Was mache ich nun?
Gepostet von Philipp Büeler, Last modified by Stefan Töre an 19 Oktober 2021 15:17
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Nachfolgende Informationen gelten nur für zu vollportierende CH-Rufnummern: Wenn Sie Ihren Festnetzanschluss bereits vor Ihrer Portierung gekündigt haben, beachten Sie bitte zuerst Ihr Kündigungsdatum und das Datum der Portierung:
Hinweis: - Portierungen können nur mit aktiven Rufnummern durchgeführt werden. Bitte achten Sie immer darauf, dass die zu portierenden Rufnummern beim vorherigen Anbieter aktiv sind (reservierte Nummern können nicht portiert werden). - Wenn Ihre Rufnummer bereits gekündigt ist, dann haben Sie je nach Anbieter 20 - 40 Tage nach der Kündigung (abhängig vom Provider) Anspruch auf eine Portierung Ihrer Rufnummer. Nach dieser Frist entfällt jeglicher Anspruch auf die Rufnummer. | |
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