Wissensdatenbank: Rufnummern & Portierung > Portierung
Ich möchte meine Rufnummer(n) portieren, habe aber meinen Anschluss bereits gekündigt. Was mache ich nun?
Gepostet von Philipp Büeler, Last modified by Stefan Töre an 19 Oktober 2021 15:17

Nachfolgende Informationen gelten nur für zu vollportierende CH-Rufnummern:

Wenn Sie Ihren Festnetzanschluss bereits vor Ihrer Portierung gekündigt haben, beachten Sie bitte zuerst Ihr Kündigungsdatum und das Datum der Portierung:

  • Liegt die Portierung noch vor dem Kündigungsdatum, dann besteht kein Problem.
  • Wird Ihre Nummer jedoch vor dem Portierungsdatum gekündet, so setzen Sie sich umgehend mit Ihrem bisherigen Anbieter in Verbindung und verzögern Sie die Kündigung bis zum Datum der Portierung.

 

Hinweis:

- Portierungen können nur mit aktiven Rufnummern durchgeführt werden. Bitte achten Sie immer darauf, dass die zu portierenden Rufnummern beim vorherigen Anbieter aktiv sind (reservierte Nummern können nicht portiert werden).

- Wenn Ihre Rufnummer bereits gekündigt ist, dann haben Sie je nach Anbieter 20 - 40 Tage nach der Kündigung (abhängig vom Provider) Anspruch auf eine Portierung Ihrer Rufnummer. Nach dieser Frist entfällt jeglicher Anspruch auf die Rufnummer.