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Falls Sie Ihr Konto auflösen möchten, eröffnen Sie hierzu ein neues Support-Ticket mit folgendem Inhalt:

1. Das zu löschende Konto (Benutzerkennung oder Rufnummer)

2. Per wann das Konto aufgelöst werden soll

3. Nennen Sie die im Konto hinterlegte E-Mail Adresse (zur Identifikation)

 

Hinweise:

Beachten Sie, dass ein vorhandenes Guthaben nur bei österreichischen Konten zurückgefordert werden kann.

Sie können Ihr Guthaben vor der Auflösung auf ein anderes sipcall Konto transferieren lassen.

Ja, sämtliche Rufnummern (sipcall free, classic, home) können problemlos in ein Sammelkonto (sipcall pro, sipcall business) übernommen werden.

Bitte eröffnen Sie hierzu ein neues Support-Ticket mit folgendem Inhalt:

1. Die zu integrierende Rufnummer

2. Sammelkonto-ID (4-stellig), in welches die Rufnummer verschoben werden soll

3. Sie müssen sich als Inhaber der Rufnummer und des Sammelkontos identifizieren

 

Hinweise:

Der Kontoauszug und automatische Kreditkartenzahlungen können leider nicht übernommen werden.

Sobald die Rufnummer im Sammelkonto registriert ist, wird eine monatliche Grundgebühr für diese Rufnummer verrechnet.

 

Gemäss unseren AGB's werden unbenutzte Konten wie folgt behandelt:

  • Unbenutzte sipcall Konten werden nach 60, resp. 120 Tagen gelöscht und die Rufnummern werden wieder freigegeben. Massgebend für die Berechnung dieser Frist ist der letzte getätigte Anruf über die sipcall Rufnummer. Ist kein Guthaben auf dem sipcall-Konto vorhanden, wird das Konto nach 60 Tagen deaktiviert. Bei einem Guthaben auf dem sipcall Konto gilt eine Frist von 120 Tagen.

 

Restguthaben

  • sipcall.ch (Schweiz)
    Allfällige Restguthaben von gelöschten Konten können nicht zurückerstattet werden. Ein Übertrag auf ein anderes sipcall Konto ist jedoch möglich.
  • sipcall.at (Österreich)
    Allfällige Restguthaben können innerhalb von einem Jahr nach Deaktivierung zurückgefordert oder auf ein anderes sipcall Konto transferiert werden.

 

Hinweis:

Falls Sie Ihr Konto über längere Zeit nicht nutzen, erhalten Sie mehrere E-Mails, die Sie auf diesen Umstand aufmerksam machen. Ihr Konto wird nicht ohne Vorinformation deaktiviert und Sie haben die Möglichkeit, Ihr Konto weiterhin zu nutzen. 

Grundsätzlich können sipcall pro Konten von jedem eröffnet werden, es gibt jedoch Voraussetzungen:

- Eröffnung sipcall pro Konto für die Schweiz (Anmeldung über sipcall.ch)

  • Falls Sie keinen Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz haben, muss zur Verifizierung eine Kopie Ihres Passes oder Identitätskarte (Handelsregisterauszug für Firmen) eingereicht werden
  • Keine weiteren Voraussetzungen

- Eröffnung sipcall pro Konto für Österreich (Anmeldung über sipcall.at)

  • Falls Sie keinen Wohn- oder Geschäftssitz in Österreich haben, muss zur Verifizierung eine Kopie Ihres Passes oder Identitätskarte (Handelsregisterauszug für Firmen) eingereicht werden
  • Keine weiteren Voraussetzungen

 

Hinweis:

Beachten Sie, dass bei jeder Anmeldung die Angaben vollständig und korrekt auszufüllen sind.